Die Behandlungskosten berechnen sich auf Grundlage der aktuellen Gebührenverordnung für Heilpraktiker (GebüH) und belaufen sich auf 75 bis 120 Euro pro Behandlung. Diese sind zunächst vollständig von Ihnen zu begleichen.
In der Regel werden die Kosten von privaten Krankenkassen, Beihilfen und privaten Zusatzversicherung teilweise bis vollständig erstattet. Mittlerweile bezuschussen auch viele gesetzliche Krankenkassen osteopathische Behandlungen. In diesem Fall benötigen Sie meist eine „Empfehlung für Osteopathie” Ihres Arztes auf einem Privatrezept.
Durch meine langjährige Ausbildung mit 1350 Stunden, den Berufsstand des Heilpraktikers und der Mitgliedschaft in einem Berufsverband erfülle ich alle gesetzlichen Anforderungen für eine Kostenübernahme durch Ihre Versicherung.
Bitte informieren Sie sich vor Behandlungsbeginn über Art und Umfang Ihrer Erstattung.
Eine Übersicht aller gesetzlichen Krankenkassen finden Sie hier
(Angaben ohne Gewähr).